BUCHEN

AGB

1 GELTUNGSBEREICH

  1. 1.1      Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die     mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in     diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und     Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für     Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“     umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast- aufnahme-,     Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. 1.2      Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie     deren Nutzung zu anderen als Be- herbergungszwecken bedürfen der     vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur     Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  3. 1.3      Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,     wenn dies ausdrücklich in Text- form vereinbart wurde.
  1. 2  VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertragkommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Fürden Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag überAnklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

  1. 3  LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
  1. 3.1      Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer     bereitzuhalten und die vereinbarten Leis- tungen zu erbringen.
  2. 3.2      Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die     von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.     geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden     direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte     erbracht und vom Hotel ver- auslagt werden.
  3. 3.3      Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum     Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Steuern und lokalen Abgaben.     Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kom-     munalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
        Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,     Änderung oder Abschaffung loka- ler Abgaben auf den Leistungsgegenstand     nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend ange- passt. Bei     Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss     und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. 3.4      Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung –     vorbehaltlich einer abweichenden Verein- barung – binnen zehn Tagen ab     Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  5. 3.5      Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine     angemessene Vorauszahlung oder Si- cherheitsleistung, zum Beispiel in Form     einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus- zahlung     und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.     Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. 3.6      In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden     oder Erweiterung des Vertragsum- fanges, ist das Hotel berechtigt, auch     nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Voraus- zahlung     oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine     Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder     Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlan- gen.    
  7. 3.7      Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des     Aufenthaltes vom Kunden eine angemesse- ne Vorauszahlung oder     Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und     künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche     nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet     wurde.

 

  1. 3.8      Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen     Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder     verrechnen.
  2. 3.9      Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf     elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

  1. 4.1      Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel     geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im     Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts-     oder Kündi- gungsrecht besteht.
  2. 4.2      Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien     Rücktritt vom Vertrag verein- bart wurde, kann der Kunde bis dahin vom     Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz- ansprüche des     Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er     dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform     ausübt.
  3. 4.3      Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und     besteht auch kein gesetzliches Rück- tritts- oder Kündigungsrecht,     behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz     Nichtin- anspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus     anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen     anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das     Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in     diesem Fall ver- pflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für     Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements     mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für     Vollpensionsarrange- ments zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,     dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe     entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. 5.1      Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten     Frist kostenfrei vom Vertrag zu- rücktreten kann, ist das Hotel in diesem     Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn     Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen     und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf     sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei     Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf     Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung     bereit ist.
  2. 5.2      Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder     verlangte Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auch nach Verstreichen     einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist     das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. 5.3      Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund     vom Vertrag außerordentlich zu- rückzutreten, insbesondere falls
     
  • -  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu      vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  •  
  • -  Zimmer oder Räume schuldhaft unter      irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen we- sentlicher      Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des      Kunden, die Zah- lungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  •  
  • -  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme      hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen      Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der      Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.      Organisationsbereich des Hotels zuzu- rechnen ist;
  •  
  • -  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes      gesetzeswidrig ist;
  •  
  • -  ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2      vorliegt.
  1. 5.4      Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des     Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender     Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden     bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in     diesem Fall entspre- chend.

 

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. 6.1      Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter     Zimmer, soweit dieses nicht aus- drücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. 6.2      Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten     Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere     Bereitstellung.
  3. 6.3      Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um     12:00 Uhr geräumt zur Verfü- gung zu stellen. Danach kann das Hotel     aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen     vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises     (Preis gemäß Preisver- zeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.     Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm     steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich     niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS

  1. 7.1      Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der     Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet     es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob     fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen     oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels     beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die     ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf     deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer     Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder     Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind,     soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.     Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ho- tels auftreten,     wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden     bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm     Zumutbare beizutragen, um die Störung zu behe- ben und einen möglichen     Schaden gering zu halten.
  2. 7.2      Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den     gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder     Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit     einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von     mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten     Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  3. 7.3      Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem     Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt     dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder     Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter     Kraftfahrzeuge und deren In- halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der     vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  4. 7.4      Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
        Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann     nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und –     auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen     übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden     Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. 8.1      Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder     dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sollen in Textform erfolgen.     Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. 8.2      Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen     Rechts, ist ausschließlicher Gerichts- stand [Bitte Ort eintragen,     wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des     Hotels]. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des     Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1     fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat     der EU haben.
  3. 8.3      Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist     ausgeschlossen.

 

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin,dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichenBeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“)eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotelnimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vorVerbraucherschlichtungsstellen teil.

Oder wahlweise einfügen:

Das Hotel verpflichtet sich zurTeilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2

ODR-Verordnung.